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Allgemeine Verkaufsbedingungen der ATM Deutschland
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§ 1 Geltung der
Bedingung
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- Die Lieferungen, Leistungen
und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf
seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich
bestätigt.
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§ 2 Angebot und Vertragsabschluß |
- Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigungen des
Verkäufers. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird.
- Vertragsabschluss wird durch unsere Bestätigung
rechtsverbindlich. Diesem Vertragsabschluss kann innerhalb von 7 Tagen
schriftlich widersprochen werden.
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Die gleichen Bedingungen gelten auch für mündliche oder sogenannte
Handschlag-Bestellungen.
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§ 3 Preise |
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die
in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und
Leistungen werden gesondert berechnet.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab
Werk ausschließlich Verpackung.
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§ 4 Liefer- und Leistungszeit |
- Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höhere Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch
wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten –
hat der Verkäufer auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht
zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der
Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
- Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich
zugesagter Fristen und Termine zu vertreten oder sich in Verzug befindet, hat
der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% oder für jede
vollendete Woche des Verzuges insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind
ausgeschlossen.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt.
- Bei Paketsendungen geht die
Gefahr auf den Käufer über (§447 BGB), sobald die Sendung mit den
Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Um Ansprüche
geltend machen zu können, hat der Käufer sowohl offensichtliche, wie auch
eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer
unverzüglich anzuzeigen und dies innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Ware dem
Verkäufer schriftlich mitzuteilen.
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§ 5 Gefahrenübergang
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- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des
Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
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§ 6 Ersatzteile |
- Der Verkäufer wird für die Dauer von fünf Jahren ab
Auslieferung einer Maschine Ersatzteile für aktuellen zu den jeweils gültigen
Ersatzteilpreisen liefern.
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§ 7 Gewährleistung/Haftungsausschluss |
- Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von
Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für das
Chassis 24 Monate, für elektronisch, hydraulische und elektrische Teile 12
Monate.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden
Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an
den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien, die
nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
- Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder
unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernimmt der
Verkäufer keine Gewähr. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die durch
Blitzschlag, Brand, netzbedingter Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, sowie
falsche oder fehlende Programm-Software und/oder falsche Verarbeitungsdaten
verursacht wurden. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der
aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer
die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes
nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
- Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe
und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt,
die nicht von Verkäufer autorisiert wurden.
- Offensichtliche Mängel oder durch den Verkäufer verursachte
Fehllieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang
der Lieferung schriftlich anzuzeigen; anderenfalls sind hierfür alle Mängel-
sowie Ersatzlieferungsansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten
ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach
Lieferdatum auftritt, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Geltendmachung
eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung).
Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits
jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit
unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die
jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung (§ 439 II BGB). Weitergehende Rechte,
insbesondere ein Rücktritt vom Kaufvertrag können nur nach Ablauf einer
angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der
Nacherfüllung geltend gemacht werden.
- Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist
der Verkäufer innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum zur Mängelbeseitigung oder
Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab
Lieferdatum (im Falle einer länger als 1 Jahr vereinbarten Garantiezeit)
beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder
Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Ein evtl. geltend gemachter
Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB beschränkt sich auf max. 2% des
ursprünglichen Kaufpreises.
- Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung / Garantie
treten keine neuen Gewährleistungs- / Garantiefristen in Kraft.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind
weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund -
ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers (dies gilt nicht,
sofern der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des
Produkthaftungsgesetzes beruht). Verkäufer haftet nicht bei Verlust von Daten
und für deren Wiederherstellung. Daten muss der Käufer vor Rücksendung bei
Gewährleistungsansprüchen auf eigene Kosten sichern.
- Der Käufer muss der Kundendienstleitung des Verkäufers
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte
nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer nach sein Wahl,
dass:
- das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur
Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird.
- der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein
Service-Techniker des Verkäufers geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
- Falls der Käufer verlangt, dass die Gewährleistungsarbeiten
an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem
Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht
berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des
Verkäufers zu bezahlen sind.
- Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile
- Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
- Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die
Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche
jeglicher Art aus.
- Bei Unikaten bzw. Kundenspezialanfertigungen ist die
Nacherfüllung auf die Nachbesserung beschränkt. Erst wenn die Nacherfüllung
erfolglos ist, kann der Käufer zwischen einem Rücktritt, einer Minderung, einem
Schadensersatz oder Aufwendungsersatz wählen. Eine Nachbesserung gilt als
fehlgeschlagen, wenn sie zweimal ergebnislos durchgeführt wurde.
- Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewährleistung für die
Installation des Kaufgegenstandes und insbesondere den vom Käufer festgelegten
Aufstellort, es sei denn, der Verkäufer wird mit der Installation und der
Auswahl des Aufstellortes gesondert beauftragt.
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§ 8 Eigentumsvorbehalt |
- Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem
Verkäufer auf jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und seine Konzernunternehmen
jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten
gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert
die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
- Die Ware bleibt Eigentum des
Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als
Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt da (Mit-) Eigentum des
Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)
Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert)
auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des
Verkäufers unendgeldlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht,
wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Der Käufer ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er
nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherungen, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware anstehenden
Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an
den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den
Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen
einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung
offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
- Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
- Bei vertragswidrigem Verhalten
des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die
Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt –
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
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§ 9 Zahlung |
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des
Verkäufers 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
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- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer
über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Schecks gilt die Zahlung erst als
erfolgt, wenn der Scheck eingelöst worden ist.
- Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 5% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer zu berechnen.
- Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen
einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt,
die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat.
Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
- Der Käufer erklärt sich mit der Verrechnung seiner
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer einverstanden. In
gleicher Weise können auch Forderungen und Verbindlichkeiten der
Konzernunternehmen des Käufers verrechnet werden.
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§ 10 Konstruktionsänderungen |
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit
Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige
Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
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§ 11 Patente |
- Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen
Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten
freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom
Käufer. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsmäßig durch die
Höhe des Kaufpreises der betroffenen Ware begrenzt.
Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer die
Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die behauptete
Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des
Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
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- Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1
übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder:
- die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich
verletzten Patente beschafft oder
- dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon
zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzten
Liefergegenstand bzw. dessen Teile den Verletzungswurf bezüglich des
Liefergegenstandes beseitigen.
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§ 12 Geheimhaltung |
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten
Informationen nicht als vertraulich.
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§ 13 Haftungsbeschränkung |
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus
positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt
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§ 14.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen |
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Dem privaten Endverbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein
Widerrufsrecht nach § 13 BGB zu. Nach Maßgabe des Gesetzes hat er innerhalb vier
Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu
widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware
erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: ATM Deutschland
GmbH - Im Großen Gunterstall 22, 66440 Blieskastel.
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Dies gilt nur
bei Festpreisangeboten oder der Nutzung der Sofortkaufoption auf
Internetplattformen. Bei Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis nicht
von vorneherein bekannt ist, wird gemäß § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB ein
Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen.
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Bei Ausübung des
Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Transportkosten. Wertminderungen aus
bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die
Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Eine Prüfung
ist gleichzusetzen der Möglichkeiten wie Sie im Fachhandel gegeben sind,
ansonsten können Wertminderungen vermieden werden, wenn die Ware sorgfältig
behandelt und der Einbau der Komponenten durch qualifiziertes technisches
Personal durchgeführt wird.
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Bei extra nach
Kundenwünschen gefertigten Waren oder bestellten Waren ist ein Widerrufsrecht
ausgeschlossen.
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Verkäufer nimmt
bei der Rückabwicklung eines Vertrages nur Ware in der unbeschädigten und
unverschmutzten Originalverpackung mit vollständigem Zubehör zurück. Alle
gelieferten Gegenstände müssen zurückgegeben werden. Beim Versand ist darauf zu
achten, dass auch die Umverpackung des Artikels ausreichend geschützt ist.
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Unfreie
Rücklieferungen werden NICHT angenommen! Sollte die Ware starke Gebrauchsspuren
aufweisen, behalten wir uns vor, die Ware an Sie zurück zusenden oder eine
anteilige Gutschrift zu erteilen.
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§
15. Annahmeverweigerung durch den Käufer / Rückgabe |
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Nach Ablauf des
einmonatigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht private Endverbraucher
im Sinne des Gesetzes sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich
falscher Belieferung. Bei Umtausch- oder Rücknahmeersuchen, deren Ursache der
Verkäufer nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher
Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die
Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der
Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Wareneingangs zu
erzielenden Wiederverkaufspreises, zuzüglich einer Bearbeitungs- / Stornogebühr
von 15% des Rechnungsbetrags.
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Nimmt ein Käufer
die verkaufte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt wahlweise auf
Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalen Schaden- und
Aufwendungsersatz zu verlangen. Kosten, die für die Kalibrierung von
Messwerkzeugen oder anderer auf Kundenwunsch ausgeführter Sonderleistungen
entstehen, werden dem Käufer zudem in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
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§ 16. Ergänzende
Bestimmungen
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Bei der Lieferung von Software und Literatur gelten über
unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des
Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung
ausdrücklich an.
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Der Verkäufer ist berechtigt,
alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffenden Daten, zu verarbeiten.
Der Verkäufer hält sich dabei an die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
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Alle für eine evtl. Ausfuhr
der Waren notwendigen Zustimmen von Ämterseite, insbesondere des Bundesamtes für
gewerbliche Wirtschaft sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten
einzuholen. Sollte die Ausfuhrgenehmigung versagt werden, berechtigt das den
Käufer nicht zum Vertragsrücktritt.
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§ 17 Angebot und Vertragsabschluß |
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht Deutschland.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist Limburg an der Lahn
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 66440 Blieskastel, im April 2010
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