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Allgemeine Verkaufsbedingungen der ATM Deutschland GmbH |
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§ 1 Geltung der Bedingung |
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf
seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der
Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
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§ 2 Angebot und Vertragsabschluß |
- Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigungen des Verkäufers. Das Gleiche
gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Vertragsabschluss wird durch unsere Bestätigung rechtsverbindlich. Diesem
Vertragsabschluss kann innerhalb von 7 Tagen schriftlich widersprochen werden.
- Die gleichen Bedingungen gelten auch für mündliche oder sogenannte
Handschlag-Bestellungen.
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§ 3 Preise |
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen
Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die
in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich
Verpackung.
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§ 4 Liefer- und Leistungszeit |
- Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höhere Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch
wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten –
hat der Verkäufer auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht
zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten.
- Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf
eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% oder für jede vollendete Woche des
Verzuges insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug
betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
- Bei Paketsendungen geht die Gefahr auf den Käufer über (§447 BGB), sobald die
Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird.
Um Ansprüche geltend machen zu können, hat der Käufer sowohl offensichtliche,
wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder
Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und dies innerhalb 24 Stunden nach Erhalt
der Ware dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen.
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§ 5 Gefahrenübergang
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- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des
Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den
Käufer über.
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§ 6 Ersatzteile |
- Der Verkäufer wird für die Dauer von fünf Jahren ab Auslieferung einer Maschine
Ersatzteile für aktuellen zu den jeweils gültigen Ersatzteilpreisen liefern.
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§ 7 Gewährleistung/Haftungsausschluss |
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Für Maschinen und Anlagen, die außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik
Deutschland verbracht werden, beschränkt sich unsere
Gewährleistungsverpflichtung ausschließlich auf die kostenlose Lieferung von
Ersatzteilen, bei für uns kostenfreier Rücklieferung der defekten Teile -
ausgenommen Kleinteile wie Schrauben, etc. Von jeglicher Gewährleistung
ausgeschlossen sind Verschleiß- und Verbrauchsmaterialien, unsachgemäße
Behandlung, äußere Gewalteinwirkung, Transportschäden und solche Schäden, die
auf Nichteinhaltung der Betriebsanweisungen und Wartungsvorschriften
zurückzuführen sind oder wenn eigenmächtige Reparaturen vorgenommen wurden bzw.
wenn Ersatzteile eingesetzt wurden, die vom Verkäufer nicht freigegeben wurden
und hierdurch Schäden entstanden sind, sowie der nicht bestimmungsgemäße
Anlagenbetrieb. |
- Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und
Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für das Chassis 24
Monate, für elektronisch, hydraulische und elektrische Teile 12 Monate.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien, die nicht der
Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
- Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der
Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung entstanden sind, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Das gleiche
gilt für Mängel und Schäden, die durch Blitzschlag, Brand, netzbedingter
Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, sowie falsche oder fehlende
Programm-Software und/oder falsche Verarbeitungsdaten verursacht wurden.
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in
ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer die Vorschriften über die
Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an
Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Verkäufer
autorisiert wurden.
- Offensichtliche Mängel oder durch den Verkäufer verursachte Fehllieferungen sind
unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung
schriftlich anzuzeigen; anderenfalls sind hierfür alle Mängel- sowie
Ersatzlieferungsansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten
ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum
auftritt, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Geltendmachung eines Rechts
auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen
der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als
akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen
Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art
der Nacherfüllung (§ 439 II BGB). Weitergehende Rechte, insbesondere ein
Rücktritt vom Kaufvertrag können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur
Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend
gemacht werden.
- Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist der Verkäufer
innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung
im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum (im
Falle einer länger als 1 Jahr vereinbarten Garantiezeit) beschränken sich seine
Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach
unserer Wahl. Ein evtl. geltend gemachter Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II
BGB beschränkt sich auf max. 2% des ursprünglichen Kaufpreises.
- Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung / Garantie treten keine neuen
Gewährleistungs- / Garantiefristen in Kraft.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des
Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet
deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden
sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Käufers (dies gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz,
grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen
nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht). Verkäufer haftet nicht bei
Verlust von Daten und für deren Wiederherstellung. Daten muss der Käufer vor
Rücksendung bei Gewährleistungsansprüchen auf eigene Kosten sichern.
- Der Käufer muss der Kundendienstleitung des Verkäufers unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich
mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist
nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen.
- Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der
Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer nach sein Wahl, dass:
- das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und
anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird.
- der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker
des Verkäufers geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
- Falls der Käufer verlangt, dass die Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm
bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen
entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet
werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers
zu bezahlen sind.
- Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile
- Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer
zu und sind nicht abtretbar.
- Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die
Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
- Bei Unikaten bzw. Kundenspezialanfertigungen ist die Nacherfüllung auf die
Nachbesserung beschränkt. Erst wenn die Nacherfüllung erfolglos ist, kann der
Käufer zwischen einem Rücktritt, einer Minderung, einem Schadensersatz oder
Aufwendungsersatz wählen. Eine Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn sie
zweimal ergebnislos durchgeführt wurde.
- Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Installation des
Kaufgegenstandes und insbesondere den vom Käufer festgelegten Aufstellort, es
sei denn, der Verkäufer wird mit der Installation und der Auswahl des
Aufstellortes gesondert beauftragt.
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§ 8 Eigentumsvorbehalt |
- Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem Verkäufer auf jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer und seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig
zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf
Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen
nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
- Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen
stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
Erlischt da (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits
jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen
Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer
verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unendgeldlich. Ware, an der dem
Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware anstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt
ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen
Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird
der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und
Unterlagen geben.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware auf das Eigentum des Verkäufers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der
Käufer.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist
der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers
gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
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§ 9 Zahlung |
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers 14 Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag
verfügen kann. Im Falle eines Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn
der Scheck eingelöst worden ist.
- Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten
Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 5% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer zu berechnen.
- Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere
einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem
Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers
in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig
zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem
Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der
Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind.
- Der Käufer erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer einverstanden. In gleicher Weise
können auch Forderungen und Verbindlichkeiten der Konzernunternehmen des Käufers
verrechnet werden.
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§ 10 Konstruktionsänderungen |
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen
vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an
bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
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§ 11 Patente |
- Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus
Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei
denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die
Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsmäßig durch die Höhe des
Kaufpreises der betroffenen Ware begrenzt.
Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer die
Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die behauptete
Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des
Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
- Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen
Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder:
- die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft
oder
- dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur
Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzten
Liefergegenstand bzw. dessen Teile den Verletzungswurf bezüglich des
Liefergegenstandes beseitigen.
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§ 12 Geheimhaltung |
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die
dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen
nicht als vertraulich.
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§ 13 Haftungsbeschränkung |
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt
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§ 14. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen |
Dem privaten Endverbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht
nach § 13 BGB zu. Nach Maßgabe des Gesetzes hat er innerhalb vier Wochen nach
Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der
Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: ATM Deutschland GmbH - Im
Großen Gunterstall 22, 66440 Blieskastel.
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Dies gilt nur bei Festpreisangeboten oder der Nutzung der Sofortkaufoption auf
Internetplattformen. Bei Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis nicht
von vorneherein bekannt ist, wird gemäß § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB ein
Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen.
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Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Transportkosten.
Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu
erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware
zurückzuführen. Eine Prüfung ist gleichzusetzen der Möglichkeiten wie Sie im
Fachhandel gegeben sind, ansonsten können Wertminderungen vermieden werden, wenn
die Ware sorgfältig behandelt und der Einbau der Komponenten durch
qualifiziertes technisches Personal durchgeführt wird.
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Bei extra nach Kundenwünschen gefertigten Waren oder bestellten Waren ist ein
Widerrufsrecht ausgeschlossen.
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Verkäufer nimmt bei der Rückabwicklung eines Vertrages nur Ware in der
unbeschädigten und unverschmutzten Originalverpackung mit vollständigem Zubehör
zurück. Alle gelieferten Gegenstände müssen zurückgegeben werden. Beim Versand
ist darauf zu achten, dass auch die Umverpackung des Artikels ausreichend
geschützt ist.
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Unfreie Rücklieferungen werden NICHT angenommen! Sollte die Ware starke
Gebrauchsspuren aufweisen, behalten wir uns vor, die Ware an Sie zurück zusenden
oder eine anteilige Gutschrift zu erteilen.
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§ 15. Annahmeverweigerung durch den Käufer / Rückgabe |
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Nach Ablauf des einmonatigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht private
Endverbraucher im Sinne des Gesetzes sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei
nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch- oder Rücknahmeersuchen, deren
Ursache der Verkäufer nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach
schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung
hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand.
Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Wareneingangs zu
erzielenden Wiederverkaufspreises, zuzüglich einer Bearbeitungs- / Stornogebühr
von 15% des Rechnungsbetrags.
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Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt
wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalen
Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Kosten, die für die Kalibrierung
von Messwerkzeugen oder anderer auf Kundenwunsch ausgeführter Sonderleistungen
entstehen, werden dem Käufer zudem in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
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§ 16. Ergänzende Bestimmungen
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Bei der Lieferung von Software und Literatur gelten über unsere Bedingungen
hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der
Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
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Der Verkäufer ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer
betreffenden Daten, zu verarbeiten. Der Verkäufer hält sich dabei an die
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
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Alle für eine evtl. Ausfuhr der Waren notwendigen Zustimmen von Ämterseite,
insbesondere des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft sind vom Käufer in
eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Sollte die Ausfuhrgenehmigung
versagt werden, berechtigt das den Käufer nicht zum Vertragsrücktritt.
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§ 17 Angebot und Vertragsabschluß |
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Verkäufer und Käufer gilt das Recht Deutschland.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist Limburg an der Lahn ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebender Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort. 66440 Blieskastel, im April 2010
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